Markenrecht

Mons & Leo Kanzlei: Rechtsanwalt für Markenrecht

Verlassen Sie sich auf die Fachkompetenz der Mons & Leo Kanzlei im Bereich Markenrecht. Unsere erfahrenen Anwälte bieten umfassende Beratung sowie maßgeschneiderte Lösungen für die Anmeldung, den Schutz und die Durchsetzung Ihrer Marken. Wir stehen Ihnen mit rechtlich fundiertem Rat zur Seite, stärken Ihre Marktposition und schützen Ihre geschäftlichen Interessen

MARKENRECHT

Was ist Markenrecht? Definition

Das Markenrecht ist ein Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, der den Schutz der Marken als Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen regelt. Marken können aus Wörtern, Logos, Bildern, Farben, dreidimensionalen Farben oder sogar Klang- und Duftmarken bestehen. Um Schutz zu erlangen, muss eine Marke bei einer zuständigen Behörde wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und registriert werden. 

Der Schutzumfang einer Marke erstreckt sich auf die spezifischen Waren und Dienstleistungen, die in der Anmeldung angegeben sind. Dabei gibt es verschiedene Arten von Marken, darunter Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Wort- und Bildmarken, Farbmarken, Hörmarken und dreidimensionale Marken. Das Markenrecht dient dazu, die Identität und Unterscheidungskraft von Marken zu schützen und deren missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Wann braucht man einen Rechtsanwalt für Markenrecht?

  1. Markenanmeldung: Bei der Anmeldung einer Marke ist es entscheidend, die richtige Strategie zu wählen und sicherzustellen, dass die Marke alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
  1. Markenrecherche: Vor der Anmeldung einer Marke ist eine umfassende Recherche notwendig, um sicherzustellen, dass die Marke nicht mit bestehenden Marken kollidiert und keine Verletzung fremder Rechte darstellt.
  1. Markenüberwachung: Es ist wichtig, die Nutzung und mögliche Verletzung der eigenen Marke zu überwachen. Ein Anwalt kann bei der Überwachung helfen und bei Verletzungsfällen entsprechend reagieren.
  1. Markenstreitigkeiten: Wenn es zu Streitigkeiten über die Verwendung oder den Schutz einer Marke kommt, kann ein Anwalt für Markenrecht die Interessen seines Mandanten vor Gericht oder außergerichtlich vertreten. 
  1. Lizenzverträge: Bei der Lizenzierung oder Übertragung von Markenrechten sind rechtliche Vereinbarungen erforderlich, um die Rechte und Pflichten der Parteien klar festzulegen. 
  1. Markenverletzung: Wenn eine andere Partei die Marke unberechtigt verwendet, kann ein Anwalt für Markenrecht Unterlassungsansprüche durchsetzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.

Rechtsanwälte Markenrecht prüfen lassen? Mons & Leo stehen Ihnen zur Seite!

Unsere erfahrenen Anwälte für Markenrecht bieten maßgeschneiderte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Markenschutzes. Ob Markenanmeldung, Durchsetzung von Markenrechten oder Verteidigung gegen Markenverletzungen - vertrauen Sie auf unsere Expertise. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine professionelle Beratung und sichern Sie die Stärkung Ihrer Markenposition.

Mons & Leo - Ihre Anwälte für Markenrecht.

Zuverlässigkeit

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HASAN H. DURSUN

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STARKE PARTNERSCHAFT

Wir verbinden Expertise mit Vertrauen.

Ein Rechtsanwalt tritt an die Seite seiner Mandantschaft. Er ist ihr Interessenvertreter. Ihm vertraut sie ihr persönliches oder wirtschaftliches Anliegen an. Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, die Rechte seiner Mandantschaft de lege artis außergerichtlich und vor Gericht zu vertreten.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, für Ihre Interessen mit voller Leidenschaft einzustehen. 

Auf Klägerseite kämpfen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte, auf Beklagtenseite verteidigen wir Sie sicher und standfest.

Aus diesen verschiedenen Positionen rührt unsere Namensgebung. Wir sind stets an Ihrer Seite. Mons und Leo.

Rechtsanwälte Neuss Soytürk & Dursun
IN FOLGENDEN RECHTSGEBIETEN BIETEN WIR UNSERE RECHTSBERATUNG AN

Unsere Rechtsgebiete

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschaften, Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Kaufleute in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei unterstützen wir Unternehmen umfassend bei Gründungsvorhaben, Umstrukturierungen und Vertragsgestaltungen.

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht beraten wir Unternehmen jeder Art und Größe, von Einzelunternehmern über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu größeren mittelständischen Unternehmen. Im Zeitalter der Digitalisierung stehen wir unseren Mandanten insbesondere auch bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen des E-Commerce zur Seite.

Markenrecht

Bei der Anmeldung von nationalen Marken beim DPMA und Gemeinschaftsmarken beim EUIPO beraten wir unsere Mandanten und helfen auch bei der Gestaltung von Bild- und Wortbestandteilen. Zudem melden wir Marken international bei der WIPO in Genf an.

Datenschutzrecht

Um Haftung- und Reputationsrisiken zu minimieren, beraten wir Unternehmen aus dem In- und Ausland zu allen Fragen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Zudem wirken wir bei Datenschutzvorfällen mit, damit unternehmensintern die richtigen Maßnahmen getroffen werden. 

Reputationsrecht

Der Ruf eines jeden Unternehmers im Internet ist von überragender Bedeutung und hat direkten Einfluss auf seinen wirtschaftlichen Erfolg. Wir schützen Ihren guten Ruf durch ein strukturiertes Reputationsmanagement und konsequentes Vorgehen gegen unberechtigte Bewertungen auf verschiedenen Portalen. 

Ausländerrecht

Zu den Themen des Ausländer-, Staatsangehörigkeits-, Freizügigkeits- und Assoziationsrechts erhalten Sie bei uns fundierte und individuelle Beratung. Wir vertreten Sie in Visaangelegenheiten gegenüber Botschaften und bei Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen gegenüber Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Wir unterstützen Sie bei drohender Abschiebung, Familiennachzug und Einbürgerung.

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie tatkräftig bei Fragen und Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kauf-, Werk-, Liefer-, und Dienstleistungsverträgen, Dauerschuldverhältnissen, Darlehensverträgen und dem Deliktsrecht.

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