Rechtsanwaltskanzlei in Neuss

Ihre Anwälte für Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Mons & Leo ist eine auf die Gebiete des Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts ausgerichtete Kanzlei mit weiterem Tätigkeitsschwerpunkt im Ausländerrecht.
ÜBER UNSERE KANZLEI

RECHTSANWALTSKANZLEI
MONS & LEO

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine professionelle und erfolgsorientierte Beratung und Vertretung. Durch offenen Dialog und eine professionelle Vorgehensweise gewinnen wir das Vertrauen unserer Mandanten. Wir suchen für Sie sinnvolle und wirtschaftliche Lösungen insbesondere in rechtlichen Belangen mit Unternehmensbezug. 

Die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Prozessvertretung von Gesellschaften, Selbständigen und Freiberuflern gehören zu unseren Dienstleistungsexpertisen. Daneben beraten wir aber auch in rechtlichen Fragen des Allgemeinen Zivilrechts.

Auch bei rechtlichen Anliegen mit Bezug zur Türkei sind Sie bei uns gut aufgehoben. Wir arbeiten mit folgenden Kooperationspartnern vertrauensvoll zusammen:

Mehmet Orak Avukatlık ve Arabuluculuk Bürosu
Cumhuriyet Mahallesi Millet Caddesi
Bankalar Cd. No:32
38040 Melikgazi/Kayseri, Türkei

Chambers Of Lions
Rechtsanwalt Mahir Özüdoğru
Hammer Landstr. 45
41460 Neuss

UNSERE LAGE

KANZLEISTANDORT

Mit der Nähe zu den beiden Großstädten, Düsseldorf und Köln, stellt Neuss einen attraktiven Standort am Rhein dar. Gelegen im Barbaraviertel heißt Sie unsere Kanzlei in all Ihren rechtlichen Anliegen herzlich willkommen. Hier an unserem Standort sind zahlreiche kanzleieigene Parkplätze vorhanden.

Eine langjährige Freundschaft, ein gemeinsames Studium der Rechtswissenschaften und eine frühe Zielsetzung legten den Grundstein für die Gründung unserer Kanzlei. 

Wir sind der Auffassung, dass Erfolg auf konstruktive Zusammenarbeit und durchdachte Arbeitsteilung beruht. Um dieser Philosophie gerecht zu werden, haben wir uns so früh wie möglich dem gemeinsamen Gründungsvorhaben gewidmet.

Zuverlässigkeit

Wir überzeugen Sie durch unsere absolute Zuverlässigkeit!

Souveränität

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch Souveränität aus!

Willensstärke

Unsere Ziele verfolgen wir mit Willensstärke!

LERNEN SIE UNSERE RECHTSANWÄLTE KENNEN

Rechtsanwälte

HASAN H. DURSUN

RECHTSANWALT

Jahrgang 1992, geboren in Berlin

      • 2013-2019 Jurastudium an der Rheinischen-Friedrichs-Wilhelm-Universität Bonn, Abschluss mit dem ersten juristischen Staatsexamen, Schwerpunkt: Wirtschaft und Wettbewerb
      • Auslandsjahr an der Marmara-Universität/Türkei
      • 2019-2021 Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, Abschluss mit dem zweiten juristischen Staatsexamen
      • 2022 Anwaltszulassung bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
      • 2022 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Mons & Leo

Mitgliedschaften

      • Deutscher Anwaltsverein (DAV e. V.), sowie Düsseldorfer Anwaltsverein e.V. 
      • Deutsch-Türkische Juristenvereinigung e.V.

Sprachen: Deutsch, Türkisch und Englisch

CİHANGİR Y. SOYTÜRK

RECHTSANWALT

Jahrgang 1994, geboren in Düsseldorf

      • 2013-2019 Jurastudium an der Rheinischen-Friedrichs-Wilhelm-Universität Bonn, Abschluss mit dem ersten juristischen Staatsexamen, Schwerpunkt: Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern
      • Auslandsjahr an der Istanbul-Universität/Türkei
      • 2020-2022 Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, Abschluss mit dem zweiten juristischen Staatsexamen
      • 2022 Anwaltszulassung bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
      • 2022 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Mons & Leo

Mitgliedschaften

      • Deutscher Anwaltsverein (DAV e. V.), sowie Düsseldorfer Anwaltsverein e.V.
      • Deutsch-Türkische Juristenvereinigung e.V.

Sprachen: Deutsch, Türkisch und Englisch

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STARKE PARTNERSCHAFT

Wir verbinden Expertise mit Vertrauen.

Ein Rechtsanwalt tritt an die Seite seiner Mandantschaft. Er ist ihr Interessenvertreter. Ihm vertraut sie ihr persönliches oder wirtschaftliches Anliegen an. Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, die Rechte seiner Mandantschaft de lege artis außergerichtlich und vor Gericht zu vertreten.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, für Ihre Interessen mit voller Leidenschaft einzustehen. 

Auf Klägerseite kämpfen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte, auf Beklagtenseite verteidigen wir Sie sicher und standfest.

Aus diesen verschiedenen Positionen rührt unsere Namensgebung. Wir sind stets an Ihrer Seite. Mons und Leo.

Rechtsanwälte Neuss Soytürk & Dursun
IN FOLGENDEN RECHTSGEBIETEN BIETEN WIR UNSERE RECHTSBERATUNG AN

Unsere Rechtsgebiete

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschaften, Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Kaufleute in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei unterstützen wir Unternehmen umfassend bei Gründungsvorhaben, Umstrukturierungen und Vertragsgestaltungen.

Grundlage fast jeglicher unternehmerischen Tätigkeit ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Dabei haben Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften umfangreiche rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf ihre eigene Organisation und ihr wirtschaftliches Handeln gegenüber ihren Vertragspartnern zu beachten.

In diesem Zusammenhang stehen wir auch Mandanten mit Sitz in der Türkei, die eine Expansion auf dem europäischen Markt anstreben, als Rechtsbeistand zur Seite.

Insbesondere folgende Punkte stellen unseren Leistungsumfang dar:

  • Außergerichtliche Dauerberatung und Vertretung in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung im Vorfeld einer Gesellschaftsgründung
  • Begleitung bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft
  • Unterstützung bei Eröffnung eines Bankkontos
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Beantragung von Steuernummern wie auch Umsatzsteueridentifikationsnummern
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Erstellung von Geschäftsführerverträgen und Geschäftskonzepten
  • Aufenthaltsrecht für Geschäftsführer und sonstige Mitarbeiter
  • Auseinandersetzung von Gesellschaften

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht beraten wir Unternehmen jeder Art und Größe, von Einzelunternehmern über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu größeren mittelständischen Unternehmen. Im Zeitalter der Digitalisierung stehen wir unseren Mandanten insbesondere auch bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen des E-Commerce zur Seite.

Das Wettbewerbsrecht lässt sich in zwei Rechtsgebiete unterteilen: das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht.

Während das deutsche Kartellrecht, welches maßgeblich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt ist, den freien Wettbewerb als solchen schützt, dient das Lauterkeitsrecht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dazu, Mitbewerber und Verbraucher sowie das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu schützen. 

Unsere Mandanten verteidigen wir gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Im Falle einer unlauteren Methode eines Mitbewerbers verfolgen wir für Unternehmen auch Verletzungen des fairen Wettbewerbs auf außergerichtlicher und gerichtlicher Ebene.

Ein großes Interesse an gewerblichen Rechtschutz bei unternehmerischen Tätigkeiten in Deutschland bekunden insbesondere Unternehmen mit Sitz in der Türkei. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern in der Türkei sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen beide Seiten betreffend effizient durchgesetzt werden.

Insbesondere folgende Punkte stellen unseren Leistungsumfang dar:

      • Verteidigung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
      • Vorgehen gegen Wettbewerbsverletzungen
      • Durchsetzung verschiedener Ansprüche (Auskunft, Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung, Veröffentlichung)
      • Erlass einer einstweiligen Verfügung
      • Erstellung von Schutzschriften und Abschlusserklärungen
      • Durchführung von Widerspruchs- und Ordnungsmittelverfahren
      • Prüfung von Internetauftritten und Marketingmaßnahmen

MARKENRECHT

Bei der Anmeldung von nationalen Marken beim DPMA und Gemeinschaftsmarken beim EUIPO beraten wir unsere Mandanten und helfen auch bei der Gestaltung von Bild- und Wortbestandteilen. Zudem melden wir Marken international bei der WIPO in Genf an.

Marken entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und sind ein klarer Wettbewerbsfaktor. Was als Marke geschützt werden darf, regelt das Markenrecht. 

Wir unterstützen unsere Mandanten bei ihrer Entscheidung, welche Markenform für welche Waren- und Dienstleistungsklassen ihren Bedürfnissen gerecht wird. Oft begegnen Markenanmelder Widersprüchen von Inhabern älterer und ähnlicher Marken. Die Vertretung in solchen markenrechtlichen Widerspruchsverfahren ist Bestandteil unserer Tätigkeit.

Insbesondere folgende Punkte stellen unseren Leistungsumfang dar:

      • Überprüfung der Wunschmarke
      • Markenanmeldung und Markenverlängerung (DPMA, EUIPO, WIPO)
      • Vorgehen gegen Markenverletzungen
      • Vertretung vor den Markenämtern in Widerspruchs- und Löschungsverfahren
      • Beratung im Markenvertragsrecht
      • Erstellung von Markenlizenz- und Übertragungsverträgen (Marken, Lizenzen, Patenten) 

Datenschutzrecht

Um Haftung- und Reputationsrisiken zu minimieren, beraten wir Unternehmen aus dem In- und Ausland zu allen Fragen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Zudem wirken wir bei Datenschutzvorfällen mit, damit unternehmensintern die richtigen Maßnahmen getroffen werden. 

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbares Recht. Sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten von Kunden, Endkunden oder Mitarbeitern verarbeitet, muss es die Regelungen und Vorgaben des Datenschutzrechts beachten. Dieses betrifft also unabhängig von der betriebseigenen Kerntätigkeit jedes Unternehmen.

Bei der Anwendung des neuen Datenschutzrechts helfen wir Ihnen bei Fragen wie:

      • Welche Daten dürfen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden? 
      • Wann wird eine Einwilligung der Betroffenen benötigt? 
      • Was geschieht mit den gesammelten Daten, an wen dürfen die Daten weitergegeben werden? 
      • Welche Datenschutzrichtlinien benötigt ein Unternehmen und wie muss das Verarbeitungsverzeichnis und wie die Datenschutzerklärung aussehen?
      • Müssen Behörde und Betroffene bei Datenschutzverletzungen informiert werden?

Reputationsrecht

Der Ruf eines jeden Unternehmers im Internet ist von überragender Bedeutung und hat direkten Einfluss auf seinen wirtschaftlichen Erfolg. Wir schützen Ihren guten Ruf durch ein strukturiertes Reputationsmanagement und konsequentes Vorgehen gegen unberechtigte Bewertungen auf verschiedenen Portalen. 

Egal ob Sie ein Restaurant, Reisebüro, Hotel betreiben oder als Arzt aktiv sind, Bewertungen auf Portalen wie Google, Jameda oder Lieferando stellen stets ein wichtiges Instrument zur Kundenakquise dar. Denn heutzutage lesen potentielle Kunden häufig Rezensionen auf Bewertungsportalen und entscheiden sich in Bruchteilen einer Sekunde, ob sie die Leistung in Anspruch nehmen.

Erfahrungsgemäß können 2/3 aller 1-Sterne-Bewertungen auf beispielsweise der Plattform Google gelöscht werden. Dies erfordert jedoch die Expertise eines Anwalts, denn jedes Portal führt eigene Meldeformulare und Richtlinien, deren Nichtbeachtung schnell die Ablehnung der Löschungsanfrage zur Folge haben können. 

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Löschungsaussicht der von Ihnen eingereichten Bewertungen an. Daraufhin teilen wir Ihnen je nach Erfolgsaussicht die möglichen Vorgehensweisen mit. 

Mit der Beauftragung unserer Kanzlei erhalten Sie folgende Vorteile:

      • Kostenfreie Ersteinschätzung
      • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung
      • Festpreis von 129,- Euro (netto) je Bewertung; Paketpreise bei mehreren Bewertungen möglich
      • Portal Ranking positiv beeinflussen
      • Erfolgsquote von 80 bis 90 Prozent
      • Überprüfung und Mitteilung der Löschung
      • Prüfung weiterer rechtlicher Schritte
      • Kein Präsenztermin notwendig

Ausländerrecht

Zu den Themen des Ausländer-, Staatsangehörigkeits-, Freizügigkeits- und Assoziationsrechts erhalten Sie bei uns fundierte und individuelle Beratung. Wir vertreten Sie in Visaangelegenheiten gegenüber Botschaften und bei Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen gegenüber Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Wir unterstützen Sie bei drohender Abschiebung, Familiennachzug und Einbürgerung.

Aufgrund der wirtschaftlich stabilen Lage und der freiheitlich demokratischen Grundordnung bietet Deutschland einen großen Anreiz weltweit für sehr viele Menschen, nach Deutschland einzuwandern, hier zu arbeiten oder zu investieren. Doch die Einreise und Aufenthalt in Deutschland für EU-Ausländer wird sehr restriktiv gehandhabt. Die Betroffenen stehen vor einer sehr komplexen Gesetzgebung.

Wir beraten und unterstützen Sie bei ihren Anträgen auf Erteilung von Visa zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zwecks Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Investor oder abhängigen Beschäftigung.

Besonders in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Investoren, Geschäftsführern, qualifizierten Fachkräften sowie hochqualifizierten Akademikern aus der Türkei stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Insbesondere folgende Punkte stellen unseren Leistungsumfang dar:

      • Beratung in der Aufenthaltsverfestigung
      • Beistand in Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsverfahren
      • Beratung und Beantragung Visum, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
      • Vertretung in Remonstrationsverfahren
      • Beratung bei drohender Abschiebung

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie tatkräftig bei Fragen und Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kauf-, Werk-, Liefer-, und Dienstleistungsverträgen, Dauerschuldverhältnissen, Darlehensverträgen und dem Deliktsrecht.

Das Allgemeine Zivilrecht besteht aus einer Bandbreite von Rechtsgebieten mit diversen Vertragstypen.

Insbesondere die Überprüfung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Vertragserfüllungsansprüchen, Nachbesserung, Nachlieferung, Rückabwicklung, Schadenersatz, Minderung, Beseitigung und Schmerzensgeld gehören zum Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit.

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